Die Ruhefrist von Gräbern geht auf den christlichen Brauch zurück, dem Verstorbenen die letzte Ruhe finden zu lassen und ihm eine letzte Ehre zu erweisen. Sie beschreibt die vom Friedhof vorgeschriebene Zeit, in der auf dem Platz einer Grabstätte keine neue Belegung oder Umbettung vorgenommen werden darf.
Dabei richtet sich die Ruhefrist üblicherweise nach der Dauer der Verwesung des Verstorbenen, sie orientiert sich also an den vorherrschenden Bodenverhältnissen. Je nachdem, für welche Bestattungsart sich die Hinterbliebenen entschieden haben, variiert hierbei die Zeitspanne der Ruhefrist. Des weiteren wird sie von der regionalen Friedhofsverwaltung bestimmt, wobei jedoch auch eine Verlängerung möglich ist.
Dabei richtet sich die Ruhefrist üblicherweise nach der Dauer der Verwesung des Verstorbenen, sie orientiert sich also an den vorherrschenden Bodenverhältnissen. Je nachdem, für welche Bestattungsart sich die Hinterbliebenen entschieden haben, variiert hierbei die Zeitspanne der Ruhefrist. Des weiteren wird sie von der regionalen Friedhofsverwaltung bestimmt, wobei jedoch auch eine Verlängerung möglich ist.
Hier finden Sie würdige Bestattung, Danksagung, Seelsorge, Grab, Bekanntmachung, Trauer und weitere Information zum Thema Todesfall und Ruhefrist :
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