Sobald der geliebte Ehepartner verstirbt, ob aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen wie auch bedingt durch einen Unfall, erhält die überlebende Witwe eine sogenannte Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse.
Die Witwenrente gewährleistet die geldliche Versorgung der Hinterbliebenen, selbst wenn ein eigener Anspruch der Witwe auf Rentenzahlung aus ihrer eigenen früheren Beschäftigung bereits besteht oder zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt wird. Die Rente für die Witwe ersetzt quasi den Unterhalt, für den der zu Tode gekommen ist und der diesen die ganze Zeit vorher erbracht hat.
Die Leistungen werden erbracht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, in die jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, ab dem ersten Tag seiner Beschäftigung Beiträge einzuzahlen bis zu seinem wohlverdienten Ruhestand, diese übernimmt nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versorgung der Partnerin.
Die Witwenrente gewährleistet die geldliche Versorgung der Hinterbliebenen, selbst wenn ein eigener Anspruch der Witwe auf Rentenzahlung aus ihrer eigenen früheren Beschäftigung bereits besteht oder zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt wird. Die Rente für die Witwe ersetzt quasi den Unterhalt, für den der zu Tode gekommen ist und der diesen die ganze Zeit vorher erbracht hat.
Die Leistungen werden erbracht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, in die jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, ab dem ersten Tag seiner Beschäftigung Beiträge einzuzahlen bis zu seinem wohlverdienten Ruhestand, diese übernimmt nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versorgung der Partnerin.
Hier finden Sie würdige Bestattung, Danksagung, Seelsorge, Grab, Bekanntmachung, Trauer und weitere Information zum Thema Todesfall und Witwenrente :
Rente wegen Todes | de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes |
Witwenrente Berechnung | www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php |